Für einige Berufsgruppen gilt ab dem 15. März eine Impfpflicht. LKW-Fahrer zählen eigentlich nicht zu diesen Gruppen. Doch wer eine Ausbildung zum LKW-Fahrer und damit verbunden den entsprechenden Führerschein machen will, für den gilt aktuell die 2G-Regelung. Bis vor kurzem galt die auch für Fahrschüler, die ihren Führerschein aus nicht beruflichen Gründen machen. Jetzt gilt für diese Fahrschüler die 3G-Regel. Das ist eine Erleichterung für die Fahrschulen, vom Normalbetrieb sind sie dennoch weit entfernt. Wieso? Wir haben bei einer Fahrschule nachgefragt.
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