Etwa acht Wochen vor einer Wahl dürfen die Parteien mit Wahlplakaten auf sich aufmerksam machen. Darauf zu sehen ist in den allermeisten Fällen das Gesicht einer Kandidatin oder eines Kandidaten oder auch ein Wahlkampf-Slogan. Aber in acht Wochen kann viel passieren und so ist es fast normal, dass Wahlplakate zerstört oder beschmiert werden. Erlaubt ist das natürlich nicht. Das gilt als Sachbeschädigung und wird auch oft von Parteien zur Anzeige gebracht. Im Raum Kempten wurden jetzt viele Wahlplakate der Grünen beschädigt, aber die haben keine Anzeige erstattet, sondern sich auf anderen Wegen gewehrt.
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