Einen Skiliftbetreiber in Buchenberg im Oberallgäu treffen die unterschiedlichen Lockdown-Regelungen der Bundesländer besonders hart. Denn nur ein Katzensprung trennt ihn von der Grenze zu Baden-Württemberg, wo sein Skilift in den Bereich von Sportstätten fallen würde. Somit dürfte er für private Vermietungen in Betrieb gehen. Mit dem Vermietungsverbot auf bayerischer Seite will er sich nicht zufrieden geben.
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