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      Eilverfahren gegen Biberabschuss – Wie es mit dem Biber im Oberallgäu weitergeht

      Im September dieses Jahres wurde im Landkreis Oberallgäu eine Allgemeinverfügung erlassen: laut dieser dürfe der Biber in einem Bereich von 30 Metern entlang von Straßen, sowie von Bahnlinien mit einer Länge von 620 km geschossen werden. In einem Eilverfahren konnte der Bund Naturschutz diese Regelung stoppen – der Landkreis Oberallgäu möchte die Allgemeinverfügung nun erneut erlassen. Was es mit dieser Allgemeinverfügung auf sich hat und wie es nun mit dem Biber weitergeht.

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